Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Überlassung und Nutzung der Software OwnShift
zwischen
KOPFFREI.IT, Jendrik Wuttke
(vollständige Kontaktdaten: kopffrei.it/impressum)
– nachfolgend „Anbieter" –
und dem Kunden – nachfolgend „Kunde" –
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Überlassung, Installation und Nutzung der Software OwnShift.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine lokal betriebene Software zur internen Einsatz- und Dienstplanung zur Verfügung.
(2) Die Software dient ausschließlich als Organisations- und Planungshilfe.
(3) Die Software ist keine Abrechnungs-, Lohn-, Steuer- oder Rechtssoftware.
(4) Eine arbeits-, tarif-, steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Prüfung der durch die Software erzeugten Ergebnisse erfolgt nicht durch den Anbieter.
(5) Die Software wurde mit Unterstützung von KI-Werkzeugen entwickelt. Die fachliche Prüfung, Validierung und produktive Nutzung im konkreten Einsatzkontext obliegt dem Kunden.
§ 3 Installation und Einrichtung
(1) Eine Einrichtung der Software umfasst ausschließlich:
- technische Grundinstallation,
- Benutzeranlage,
- grundlegende Systemeinstellungen,
- Systemeinweisung.
(2) Fachliche Konfigurationen, insbesondere:
- Zuschlagsmodelle,
- Zeitfaktoren,
- Berechnungslogiken,
- tarifliche Regelungen,
erfolgen ausschließlich auf Vorgabe des Kunden und liegen in dessen alleiniger Verantwortung.
§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist allein verantwortlich für:
- die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung,
- die Prüfung sämtlicher Berechnungsergebnisse,
- die sachliche und rechnerische Richtigkeit aller eingegebenen Daten,
- die Weiterverwendung der Ergebnisse,
- die Übergabe an Dritte, insbesondere an Lohn- oder Steuerstellen.
§ 5 Gewährleistung
(1) Die Software wird als "AS-IS" im jeweils bestehenden Zustand überlassen. Ein Anspruch auf bestimmte Beschaffenheit, laufende Aktualisierung, Fehlerbehebung oder künftige Erweiterungen besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Keine Gewähr wird insbesondere übernommen für:
- die fachliche oder rechtliche Richtigkeit von Berechnungsergebnissen,
- die rechtliche Verwertbarkeit der Auswertungen,
- die Eignung für einen bestimmten wirtschaftlichen oder abrechnungsbezogenen Zweck.
(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(4) Gesetzlich zwingende Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, soweit sie nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden können.
§ 6 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei:
- Vorsatz,
- grober Fahrlässigkeit,
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf die vom Kunden gezahlte Lizenzvergütung begrenzt.
(3) Die Haftung für:
- entgangenen Gewinn,
- mittelbare Schäden,
- Folgeschäden,
- fehlerhafte Planungs- oder Berechnungsergebnisse,
- fehlerhafte Weiterverwendung durch den Kunden
ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung für arbeits-, steuer-, sozialversicherungs- oder tarifrechtliche Folgen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
§ 7 Keine Fach- oder Rechtsberatung
Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer-, Unternehmens- oder Abrechnungsberatung. Alle auf Grundlage der Software getroffenen Entscheidungen trifft der Kunde eigenverantwortlich.
§ 8 Vergütung
(1) Die Software wird gegen die im Angebot ausgewiesene einmalige Lizenzvergütung überlassen.
(2) Die Einrichtung wird gesondert vergütet, sofern diese beauftragt wurde.
(3) Wartung, Pflege oder Support bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
§ 9 Nutzungsrechte und Weitergabeverbot
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung der Software auf eigenen Systemen. Eigentums- und Urheberrechte an der Software verbleiben vollständig beim Anbieter.
(2) Jede Weitergabe, Überlassung, Vermietung, Unterlizenzierung, öffentliche Zugänglichmachung oder Nutzung durch Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.
(3) Verstößt der Kunde gegen Absatz 2, kann der Anbieter eine angemessene Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.
(4) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen nachweisbaren Schaden angerechnet.
(5) Vom Kunden in der Software verarbeitete Daten und Inhalte verbleiben im Eigentum bzw. in der Verantwortlichkeit des Kunden.
§ 10 Datenspeicherung
(1) Der Betrieb der Software erfolgt grundsätzlich auf den Systemen des Kunden. Sofern der Kunde einen separaten Hosting-Service beim Anbieter beauftragt, gelten die individuell vereinbarten Hosting-Bedingungen.
(2) Im Standardfall hat der Anbieter keinen Zugriff auf produktive Betriebsdaten. Bei Inanspruchnahme des optionalen Hosting-Services gelten die dafür getroffenen Vereinbarungen.
(3) Für Datensicherung und Datensicherheit ist der Kunde allein verantwortlich.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(4) Bei Widersprüchen zwischen individuell getroffenen Vereinbarungen (insbesondere Angebot/Auftrag), einer gesonderten Lizenzvereinbarung und diesen AGB gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen vor Lizenzvereinbarung vor AGB.